Datenschutzerklärung zur KIM Zeiterfassungs-App

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO für Beschäftigte, die die mobile App (iOS/Android) zur Arbeitszeiterfassung und zum Anwesenheitsnachweis nutzen.

Stand: 3. August 2026

Hinweis: Diese Datenschutzerklärung bezieht sich auf die Verarbeitung im Rahmen der KIM Zeiterfassungs-App. Für die allgemeine Webseite bzw. weitere Verfahren können ergänzende Datenschutzhinweise gelten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Diese Seite fasst zusammen, was die App mit Ihren Daten macht. Wenn Sie es genauer wissen wollen, steht alles ausführlich in den Abschnitten darunter.

Wann wird mein Standort erfasst?
Genau zweimal am Tag: wenn Sie die Schicht öffnen und wenn Sie sie schließen. Sonst nie. Nicht in der Pause, nicht nach Feierabend, nicht im Hintergrund. Die App muss dafür offen sein.
Was passiert mit den Koordinaten?
Der Server prüft damit, ob Sie im Umkreis der Baustelle waren, und merkt sich das Ergebnis. Die genauen Koordinaten werden nach 60 Tagen automatisch gelöscht. Danach ist nicht mehr feststellbar, wo Sie waren.
Wer sieht meine Daten?
Das Büro sieht Ihre Zeiten. Ihr Vorarbeiter sieht die Zeiten seiner Kolonne, aber nur für den laufenden Tag. Ihre Kolleginnen und Kollegen sehen von Ihnen nur Vorname und Rolle. Ihre Krankmeldung und die Bescheinigung sieht ausschließlich das Büro, weder Kollegen noch der Vorarbeiter.
Rechnet der Computer allein über mein Geld?
An zwei Stellen ja: Wenn Sie zu spät öffnen, wird der Beginn für die Vergütung aufgerundet, und die geplante Mittagspause wird abgezogen. Beides können Sie anfechten und verlangen, dass ein Mensch sich den Fall ansieht. Wie das geht, steht in Abschnitt 15.
Werde ich überwacht?
Nein. Aus zwei Zeitpunkten am Tag entsteht kein Bewegungsprofil, und einen Standortverlauf führen wir nicht. Auffälligkeiten wie eine Abweichung vom Baustellenradius sind ein Hinweis für das Büro, den ein Mensch prüft, und keine Entscheidung über Sie.
Gehen meine Daten an fremde Firmen?
Nein. Alles läuft auf unserem eigenen Server in Deutschland. Keine Werbung, kein Tracking, keine Push-Dienste von Google oder Apple, keine Weitergabe ins Ausland.
Was ist auf meinem Handy gespeichert?
Nur der Anmelde-Schlüssel im geschützten Speicher des Betriebssystems und kurzlebige Zwischenstände. Kein Verlauf, keine Fotos, keine Koordinatensammlung. Melden Sie sich ab, ist auch das weg.
Ich bin nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Sie können der Standorterfassung widersprechen (Abschnitt 14), Auskunft über Ihre Daten verlangen (Abschnitt 13) und sich jederzeit bei unserem Datenschutzbeauftragten oder bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Die Adressen stehen in den Abschnitten 2 und 13.

Diese Übersicht ersetzt die ausführlichen Angaben nicht, sie soll den Einstieg erleichtern. Maßgeblich ist der vollständige Text.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), nach den nationalen Datenschutzgesetzen der Mitgliedstaaten und nach den sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen:

Verantwortlicher: KIM Montagebau GmbH
Anschrift: Am Kugelfang 1, 76829 Landau in der Pfalz, Deutschland
Kontakt: info@kim-montagebau.de · +49 6341 9302311

Für die Datenverarbeitung durch die App ist das Unternehmen verantwortlich, bei dem Sie angestellt sind, also Ihr Arbeitgeber. Werden über die App auch Beschäftigte weiterer Firmen verwaltet (mandantenfähiger Betrieb), so ist für die Daten dieser Beschäftigten jeweils deren eigener Arbeitgeber verantwortlich.

2. Datenschutzbeauftragte(r)

Für die Verarbeitung im Rahmen dieser App haben wir eine/n Datenschutzbeauftragte/n benannt. Die App verarbeitet systematisch Standortdaten von Beschäftigten. Deshalb ist die Benennung nach § 38 Abs. 1 BDSG in Verbindung mit der Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (siehe unten) verpflichtend. Auf die Zahl der Beschäftigten kommt es dabei nicht an.

Externe(r) Datenschutzbeauftragte(r): DataCo GmbH („DataGuard“), Sandstraße 33, 80335 München, Deutschland
Kontakt für Datenschutzanfragen: cs@dataguard.com

Bei allen Fragen zum Datenschutz und immer dann, wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten, können Sie sich jederzeit direkt an unsere/n Datenschutzbeauftragte/n wenden.

3. Kurzüberblick zur App

Die KIM Zeiterfassungs-App hilft dabei, die Arbeitszeit im Betrieb zu erfassen und die Anwesenheit auf der Baustelle nachzuweisen. Sie hat im Wesentlichen diese Funktionen:

Wichtig: nur eigener Server, keine Drittanbieter. In der aktuellen Fassung der App fließen sämtliche personenbezogenen Daten ausschließlich an den eigenen Server des Verantwortlichen, der in Deutschland/EU gehostet wird. Die App bindet keine SDKs von Drittanbietern ein, keine Push-Dienste (Firebase/FCM/APNs), kein Tracking und keine Dienste für Analyse oder Absturzberichte. Ihre Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Eine Übermittlung in ein Drittland findet ebenfalls nicht statt.

4. Welche Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken

Wir verarbeiten die folgenden Kategorien personenbezogener Daten. Welche Rechtsgrundlage dabei jeweils gilt, erklärt Abschnitt 5 genauer.

a) Identität und Geräte-Bindung (Registrierung / Anmeldung)

b) Standortdaten: ereignisbezogen (bei Schichtbeginn/-ende)

c) Schicht-/Arbeitszeitdaten

d) Gesundheitsbezogene Daten: Krankmeldung und AU-Bescheinigung

e) Arbeitsberichte

f) Eigener Tagesplan (nur Lesen)

g) Kolonnen-/Kollegendaten

h) Lokale technische Daten / Synchronisation

i) Ereignisprotokoll auf dem Server

j) Pausen (Pause/Fortsetzen)

k) Korrekturen durch den Vorarbeiter

l) Urlaubsanträge

m) Mitteilungen in der App (Benachrichtigungen)

n) Zugewiesene Betriebsmittel (Fahrzeug, Werkzeugcontainer)

DatenkategorieWesentlicher ZweckRechtsgrundlage (Kurzform)
Identität & Geräte-BindungAuthentifizierung, Gerätebindung, ZugriffsschutzArt. 6 (1) b (Identität); Art. 6 (1) f (Token-Sicherheit)
Standort (ereignisbezogen)Anwesenheitsnachweis BaustelleArt. 6 (1) f (mit Abwägung)
Zuverlässigkeitsmerkmale der OrtungBelastbarkeit der einzelnen Ortung beurteilenArt. 6 (1) f (mit Abwägung)
Schicht-/ArbeitszeitdatenArbeitszeiterfassung, EntgeltgrundlageArt. 6 (1) b und Art. 6 (1) c
Uhrzeit Schichtbeginn/-ende (Serverzeit)ArbeitszeiterfassungArt. 6 (1) b und Art. 6 (1) c
Geplanter Beginn / Abrechnungsbeginn (Rundung)Entgeltberechnung; PünktlichkeitskontrolleArt. 6 (1) b/c; Art. 22 (2) a mit Garantien nach Art. 22 (3), siehe Abschnitt 15
Pausen (Pause/Fortsetzen); Abzug des geplanten MittagsfenstersRuhepausen (§ 4 ArbZG), Netto-Arbeitszeit; EntgeltberechnungArt. 6 (1) b und c; für den automatischen Abzug zusätzlich Art. 22 (2) a, siehe Abschnitt 15
Quervergleich der Standorte innerhalb der KolonnePlausibilisierung einer einzelnen Ortung (Schutz vor Fehlverdacht)Art. 6 (1) f (mit Abwägung)
Mitteilungen in der AppTransparenz über eigene Einträge; für Kolonnenführer Koordination der KolonneArt. 6 (1) b; für die Kolonnenführer-Mitteilungen Art. 6 (1) f (mit Abwägung)
Zugewiesene Betriebsmittel (Fahrzeug / Werkzeugcontainer)Anzeige der Tageszuweisung; Zuordnung der VerantwortungArt. 6 (1) b; Art. 6 (1) f
Korrekturen durch den VorarbeiterVollständige Zeiterfassung bei Geräteausfall/fehlender VerbindungArt. 6 (1) b/c; Zugriff des Vorarbeiters: Art. 6 (1) f (mit Abwägung)
Krankmeldung: Zeitraum + AU-BescheinigungAnzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit (§ 5 EFZG)Art. 9 (2) b i.V.m. § 26 (3) BDSG; Art. 6 (1) c
UrlaubsanträgeBeantragung und Gewährung von Urlaub; Anrechnung auf den Überstunden-SaldoArt. 6 (1) b; Art. 6 (1) c
ArbeitsberichteProjekt-/AbrechnungsdokumentationArt. 6 (1) b; Art. 6 (1) f
Eigener Tagesplan (Lesen)Anzeige der TageszuweisungArt. 6 (1) b; Art. 6 (1) f
Kolonne (Kollegendaten)Team-Koordination auf der BaustelleArt. 6 (1) f (mit Abwägung); Art. 6 (1) b
Technische/Sync-DatenZuverlässige, doppelungsfreie SynchronisationArt. 6 (1) f
Ereignisprotokoll (Server)Nachvollziehbarkeit, Klärung strittiger SchichtenArt. 6 (1) f (mit Abwägung)

5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir stützen die Verarbeitung auf folgende Rechtsgrundlagen:

Kein alleiniges Abstellen auf § 26 Abs. 1 BDSG: Wir stützen die Verarbeitung nicht allein auf § 26 Abs. 1 BDSG als eigenständige Rechtsgrundlage. Grund dafür ist die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 30.03.2023, C-34/21) und des BAG (u. a. 8 AZR 209/21). Wir verarbeiten daher auf den oben genannten Grundlagen der DSGVO. Eine Einwilligung ist nicht die primäre Rechtsgrundlage.

6. Gesundheitsbezogene Daten (Krankmeldung und AU-Bescheinigung)

Sie können Ihre Arbeitsunfähigkeit direkt über die App melden. Wir verarbeiten dabei nur, was notwendig ist:

Hinweis zur elektronischen AU (eAU): Wer gesetzlich krankenversichert ist, für den ruft der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich elektronisch bei der Krankenkasse ab (§ 109 SGB IV). Die Übermittlung über die App richtet sich deshalb vor allem an Beschäftigte, für die dieser Weg nicht zur Verfügung steht.

7. Standortdaten: nur bei Schichtbeginn und Schichtende

Wir gehen mit Standortdaten bewusst so sparsam um wie möglich. Das bedeutet:

Verarbeitung auf dem Server: Die Koordinaten gehen im Moment des Ereignisses an unseren eigenen Server. Dort prüfen wir über den räumlichen Abstand, ob Sie sich innerhalb des Baustellen-Radius befinden, und bilden daraus das Kennzeichen, ob Sie sich im Umkreis der Baustelle befanden. Die genauen Rohkoordinaten bewahren wir anschließend 60 Tage auf und löschen sie danach automatisch. Dauerhaft bleibt beim Schichteintrag nur dieses Kennzeichen.

Warum nicht sofort gelöscht wird: Die Koordinate ist das einzige Beweismittel, mit dem Sie einem für Sie nachteiligen Anwesenheits-Kennzeichen widersprechen und es überprüfen lassen können, also der Angabe, Sie seien nicht in der Nähe der Baustelle gewesen. Löschen wir sie sofort, bleibt Ihnen ein Rechenergebnis, das niemand mehr nachvollziehen kann. Die Frist von 60 Tagen deckt den laufenden und den darauf folgenden Abrechnungszeitraum ab, also den Zeitraum, in dem eine einzelne Schicht realistischerweise strittig wird. Sie ist kürzer als die Aufbewahrung des Ereignisprotokolls (90 Tage, Abschnitt 9). Ist die Frist abgelaufen, lässt sich aus keinem unserer Datenbestände mehr rekonstruieren, wo Sie sich befunden haben. Auch das Ereignisprotokoll zeigt dann keine Koordinaten mehr an, denn es speichert sie nicht selbst, sondern ruft sie aus dem Schichteintrag ab.

Zuverlässigkeit der einzelnen Ortung: Zusammen mit der Koordinate werden drei Angaben übermittelt, die beschreiben, wie belastbar genau diese eine Ortung ist: der Genauigkeitsradius in Metern, den das Betriebssystem meldet, das Kennzeichen für simulierte Standorte und der Zeitpunkt der GPS-Ortung. Mit dem Kennzeichen für simulierte Standorte meldet das Betriebssystem, dass die Koordinate nicht vom GPS-Empfänger stammt, sondern von einer Simulations-App. Diese Angaben beschreiben allein die Koordinate, die ohnehin erhoben wird. Sie erweitern die Beobachtung nicht: es wird nicht häufiger, nicht länger und an keinem weiteren Ort geortet. Sie dienen dazu, eine zuverlässige Ortung von einer vorgetäuschten oder ungenauen zu unterscheiden, und schützen Sie damit vor unbegründeten Verdächtigungen. Eine bloß ungenaue Ortung, etwa im Gebäudeinneren, wird dadurch als solche erkennbar und nicht als vermeintliche Abwesenheit von der Baustelle gewertet.

Quervergleich innerhalb der Kolonne: Unser Server vergleicht Ihre Koordinate beim Schichtbeginn zusätzlich mit dem Mittelwert der Koordinaten aus Ihrer Kolonne. Einbezogen wird, wer an diesem Tag auf derselben Baustelle eine Schicht geöffnet hat. Gespeichert wird davon ausschließlich der Abstand in Metern, also keine fremden Koordinaten und keine Angabe darüber, von wem sie stammen. Ist dieser Abstand groß, ist das ein Prüfhinweis für das Büro und keine Entscheidung über Sie (Abschnitt 15). Der Vergleich schützt zugleich Sie selbst: weicht die Ortung bei allen Beteiligten gleichermaßen ab, etwa wegen schlechten Empfangs an der Baustelle, ist erkennbar, dass es nicht an Ihnen liegt. Zusätzliche Daten werden hierfür nicht erhoben. Verglichen werden nur die Koordinaten, die ohnehin nach Abschnitt 4 b) erfasst werden.

Bewusster Verzicht auf weitergehende Ortungsmerkmale: Kennungen umliegender WLAN-Netze (BSSID) und Mobilfunkzellen (Cell ID) erfassen wir bewusst nicht, obwohl sie sich technisch nutzen ließen, um den Standort zu plausibilisieren. Ausschlaggebend war die Erforderlichkeit: Das Ziel erreichen wir schon mit den oben genannten, milderen Mitteln. Hinzu kommt, dass wir dabei Daten unbeteiligter Dritter verarbeiten würden.

Auf dem Gerät: Die Koordinaten liegen nur vorübergehend in der lokalen Warteschlange für die Synchronisation, bis sie übertragen sind. Die App empfängt außerdem die Koordinaten der Baustelle und deren Radius (100–300 m). Diese Angaben dienen nur der Anzeige auf dem Gerät und lassen selbst keinen Rückschluss auf Ihren Standort zu.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Weil wir Standortdaten von Beschäftigten verarbeiten, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO verpflichtend (DSK-Muss-Liste). Ein Betriebsrat besteht im Unternehmen nicht. Eine Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist daher nicht erforderlich. Die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung besteht davon unabhängig.

8. Daten über Kolleginnen und Kollegen (Kolonne)

Damit Sie sich auf der Baustelle abstimmen können, zeigt Ihnen die App Ihre Kolonne (Brigade) für den jeweiligen Tag. Diese Liste enthält Namen und Rollen Ihrer Kolleginnen und Kollegen, also personenbezogene Daten. Für diesen Zweck speichert die App die Liste kurzzeitig auf Ihrem Gerät.

9. Ereignisprotokoll (Systemprotokollierung)

Unser Server führt ein Ereignisprotokoll. Vorgänge, die für die Arbeitszeiterfassung erheblich sind, hält er mit Zeitpunkt und handelnder Person fest. Festgehalten werden insbesondere Schichtbeginn und Schichtende, Pause und Fortsetzen, Änderungen an der Tagesplanung und an den Stammdaten, Anmeldungen im Verwaltungsportal sowie die Ausgabe und der Entzug von Geräte-Registrierungen.

Erfasst das Büro eine Schicht ausnahmsweise manuell, weil keine Netzverbindung bestand (siehe Abschnitt 4 c), ist der Eintrag im Protokoll als solcher gekennzeichnet. Protokolliert wird auch jede Korrektur durch den Vorarbeiter, und zwar mit der korrigierenden und der betroffenen Person, mit der Gegenüberstellung „alt → neu“ und mit der Begründung.

Ebenfalls im Protokoll stehen die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit (nur der gemeldete Zeitraum, nicht der Inhalt der Bescheinigung), die Stellung eines Urlaubsantrags und die Entscheidung über einen Urlaubsantrag. Als Schutzmaßnahme nach Abschnitt 6 wird zusätzlich jeder Aufruf einer AU-Bescheinigung im Verwaltungsportal festgehalten: wer, wann und wessen Bescheinigung.

Bei Schichtbeginn und Schichtende kommen hinzu: das Kennzeichen, ob Sie sich im Umkreis der Baustelle befanden, der Genauigkeitsradius, das Kennzeichen für simulierte Standorte und der Abstand zum Standort-Mittelwert der Kolonne (Abschnitt 4 b). Zeitstempel vom Gerät (Abschnitt 4 c) enthält das Protokoll nicht. Sie werden weder übermittelt noch entgegengenommen, und bereits vorhandene Einträge wurden bereinigt.

Hinweis: Das Ereignisprotokoll ist objektiv geeignet, Verhalten und Leistung von Beschäftigten nachvollziehbar zu machen. Es wird deshalb in die Datenschutz-Folgenabschätzung einbezogen. Auffälligkeiten wie voneinander abweichende Zeitstempel sind stets nur ein Anlass zur Prüfung durch einen Menschen. Eine automatisierte Entscheidung folgt daraus nicht (siehe Abschnitt 15).

10. Empfänger und Auftragsverarbeiter

Interne Empfänger: Im Unternehmen erhalten nur die Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die sie für die genannten Zwecke benötigen, etwa Personal- und Lohnbuchhaltung, Bau- und Projektleitung sowie Administration. Der Zugriff richtet sich dabei jeweils nach der Rolle und bleibt auf das Erforderliche beschränkt.

Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO): Die Daten der App werden auf einem Server des Verantwortlichen verarbeitet. Dieser Server läuft bei einem Hosting-Dienstleister (VPS-Hoster in Deutschland/EU). Mit diesem Dienstleister besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO oder wird ein solcher geschlossen.

Hosting-Dienstleister: Hetzner Online GmbH, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland
Keine Weitergabe an Dritte, kein Verkauf: In der aktuellen Fassung der App werden keine personenbezogenen Daten an Dritte verkauft oder zu Werbe- und Tracking-Zwecken weitergegeben. Es sind keine Drittanbieter-SDKs, keine Push-Dienste (Firebase/FCM/APNs) und keine Analyse- oder Absturzberichtsdienste eingebunden. Über die normale App-Verteilung (App Store/Play Store) und die Standortberechtigung des Betriebssystems hinaus erhalten Apple und Google keine Daten, die die App sendet. An Behörden übermitteln wir Daten nur, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

11. Keine Übermittlung in Drittländer

In der aktuellen Fassung der App werden keine personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittländer) übermittelt. Die Verarbeitung erfolgt auf einem Server, der in Deutschland/EU gehostet wird. Sollte sich das künftig ändern, etwa durch spätere Zusatzfunktionen wie Push-Benachrichtigungen, passen wir diese Datenschutzerklärung an und stellen die erforderlichen Garantien nach Kapitel V DSGVO sicher.

12. Speicherdauer und Löschung

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten es vorsehen. Die konkreten Fristen legt der oder die Datenschutzbeauftragte in einem Löschkonzept fest.

Konkrete Aufbewahrungsfristen: Automatisch gelöscht werden die Standort-Rohkoordinaten nach 60 Tagen, das Ereignisprotokoll nach 90 Tagen, App-Mitteilungen zu eigenen Vorgängen nach 30 Tagen, Mitteilungen zur Kolonne am Ende des jeweiligen Tages und die AU-Bilddatei nach 180 Tagen. Für alle übrigen Daten gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die oben je Kategorie genannt sind. Darüber hinaus findet keine automatische Löschung statt.

13. Ihre Rechte als betroffene Person

Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie folgende Rechte:

Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben möchten, wenden Sie sich an die in Abschnitt 1 genannte Stelle oder an unsere/n Datenschutzbeauftragte/n (Abschnitt 2).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Dieses Recht haben Sie zusätzlich zu jedem anderen Rechtsbehelf. Zuständig ist besonders die Behörde in dem Mitgliedstaat, in dem Sie sich aufhalten, in dem Sie arbeiten oder in dem der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat.

Zuständige Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Telefon +49 6131 208-2449, poststelle@datenschutz.rlp.de, www.datenschutz.rlp.de

14. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Widerspruchsrecht bei Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen: Wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe dafür ergeben, können Sie jederzeit widersprechen, sobald wir Daten über Sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten. Das betrifft vor allem den standortbezogenen Anwesenheitsnachweis. Wir verarbeiten die betroffenen Daten dann nicht mehr. Etwas anderes gilt nur, wenn wir zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung dazu dient, Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.

Den Widerspruch können Sie formlos an die in Abschnitt 1 genannte Stelle oder an unsere/n Datenschutzbeauftragte/n richten.

15. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Art. 22 DSGVO)

Eine Entscheidung, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruht und Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, findet nicht statt (Art. 22 DSGVO). Davon gibt es zwei Ausnahmen: die Rundung des Abrechnungsbeginns und den Abzug des geplanten Mittagsfensters. Beide sind unten beschrieben.

Mehrere Angaben dienen nur als Prüfhinweis. Dazu gehören das vom Server berechnete Kennzeichen, ob Sie sich im Umkreis der Baustelle befanden, das Kennzeichen für simulierte Standorte und der Abstand zum Standort-Mittelwert der Kolonne (Abschnitt 4 b). Ebenso behandeln wir eine zu kurz erfasste Pflichtpause nach ArbZG und Auffälligkeiten im Ereignisprotokoll (Abschnitt 9). Eine zuständige Person bewertet solche Hinweise im Verwaltungsportal immer selbst; von sich aus lösen sie für Sie keine Folge aus. Ein Profiling findet nicht statt, also keine automatisierte Bewertung Ihres Verhaltens oder Ihrer Leistung.

Erste Ausnahme: automatisierte Rundung des Abrechnungsbeginns

Für eine Baustelle kann ein geplanter Schichtbeginn (Soll-Start) hinterlegt sein. Öffnen Sie die Schicht verspätet, fließt der aufgerundete Abrechnungsbeginn (Abschnitt 4 c) automatisch in die Entgeltberechnung ein. Daraus kann Ihnen ein Nachteil beim Entgelt entstehen. Deshalb ist das eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall mit erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Wir benennen sie hier ausdrücklich, statt sie als bloße Berechnung darzustellen.

Zweite Ausnahme: automatischer Abzug des geplanten Mittagsfensters

Ist für die Baustelle ein Mittagsfenster hinterlegt (Abschnitt 4 j), ziehen wir diese Zeit von der Arbeitszeit, die für das Entgelt zählt, automatisch ab. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie die Pause-Taste gedrückt haben. Auch das ist eine automatisierte Entscheidung mit Entgeltwirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO.

16. Datensicherheit

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), um Ihre Daten zu schützen, unter anderem diese:

17. Zugriff auf Ihr Gerät (BYOD, § 25 TDDDG)

Sie nutzen die App auf Ihrem persönlichen Gerät (BYOD, „Bring Your Own Device“). Eine Geräteverwaltung (MDM) kommt nicht zum Einsatz. Wenn wir Informationen auf Ihrem Endgerät speichern oder darauf zugreifen (u. a. der Anmelde-Token und lokale Zwischenspeicher), ist § 25 TDDDG maßgeblich. Nach unserer Einschätzung sind diese Speicher- und Zugriffsvorgänge unbedingt erforderlich, damit die App die von Ihnen ausdrücklich gewünschte Funktion bereitstellen kann (mögliche Ausnahme nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Die abschließende datenschutzrechtliche Einordnung bestätigt der/die Datenschutzbeauftragte, vor allem für den Standortzugriff. Auf den Standort greift die App zudem erst zu, nachdem Sie das im Berechtigungsdialog des Betriebssystems freigegeben haben, und nur zu den beiden Ereignissen Schichtbeginn und Schichtende.

18. Freiwilligkeit / Erforderlichkeit der Bereitstellung

Ihre Arbeitszeit zu erfassen und die Daten bereitzustellen, die für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, ist vertraglich bzw. gesetzlich veranlasst. Ohne diese Daten lässt sich die Arbeitszeit nicht ordnungsgemäß erfassen und abrechnen. Wo wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen (vor allem beim Standort), steht Ihnen das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO zu (Abschnitt 14). Sollte eine einzelne Funktion ausnahmsweise auf einer Einwilligung beruhen, ist diese freiwillig; Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

19. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald sich die Datenverarbeitung ändert (z. B. wenn neue Funktionen wie Push-Benachrichtigungen dazukommen) oder rechtliche Vorgaben das erfordern. Es gilt jeweils die Fassung, die auf dieser Seite veröffentlicht ist.

20. Kontakt

Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten, erreichen Sie uns hier:

Verantwortlicher: KIM Montagebau GmbH
Anschrift: Am Kugelfang 1, 76829 Landau in der Pfalz, Deutschland
E-Mail/Telefon: info@kim-montagebau.de · +49 6341 9302311
Externe(r) Datenschutzbeauftragte(r): DataCo GmbH („DataGuard“), Sandstraße 33, 80335 München, cs@dataguard.com
Diese Erklärung ist abrufbar unter: https://datenschutz.kim-montagebau.de